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Heidl, Wolfgang H.
Die VVG-Reform, insbesondere der Direktanspruch
dargestellt anhand der Berufshaftung des Rechtsanwalts und des Steuerberaters
Kovac, J.
978-3-8300-5017-9
1. Aufl. 2010 / 546 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht. Band: 25

Es handelt sich bei der Haftung des Rechtsanwalts bzw. des Steuerberaters gegenüber dem Mandanten um ein aktuelles Thema. Durch die gesetzliche Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, hat der Gesetzgeber das haftungsrechtliche Dilemma des Rechtsanwalts und Steuerberaters abgemildert. Von aktueller und zentraler Bedeutung ist dabei der in der Vergangenheit und anlässlich der VVGReform vieldiskutierte Direktanspruch des Mandanten gegen den Versicherer.

Ausgehend von der Untersuchung der Haftung des Rechtsanwalts und des Steuerberaters und den dabei auftretenden Unterschieden und Gemeinsamkeiten widmet sich der Verfasser der Berufshaftpflichtversicherung und den durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes herbeigeführten Neuerungen. Schließlich lenkt er das Hauptaugenmerk auf den Direktanspruch in seiner allgemeinen und durch den Gesetzgeber begrenzten Erscheinungsform unter besonderer Berücksichtigung bestimmter ausländischer Rechtsordnungen und Darstellung eines eigenen Reformvorschlags. Die Abhandlung richtet sich an Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Versicherer, Mandanten und sonstige Personen, die mit der Berufshaftung des Rechtsanwalts und des Steuerberaters, mit den damit in Zusammenhang stehenden berufshaftpflichtversicherungsrechtlichen Fragen und der Durchsetzung sowie Regulierung des Haftpflichtanspruchs zu tun haben. Die in der heutigen Zeit immense Bedeutung einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wird dadurch erkennbar, dass ein Rechtsanwalt oder Steuerberater verpflichtet ist, eine solche abzuschließen und zu unterhalten, um überhaupt seine Zulassung zu bekommen und seinen Beruf ausüben zu dürfen. Deshalb stellt eine Vielzahl der deutschen Versicherungsunternehmen diesen Versicherungstypus in ihrem Angebotsportfolio bereit. Der Mandant hat bei Eintritt eines Haftungsfalles in der Regel ein Recht auf Auskunft des Trägers der Berufshaftpflichtversicherung gegenüber der Rechtsanwalts- oder Steuerberaterkammer.